Feuerlöscher sollten längstens alle zwei Jahre einer äußeren und inneren Prüfung unterzogen werden. Darüber hinaus müssen Nassdauerdruckfeuerlöscher längstens alle zwei Jahre und Pulverdruckfeuerlöscher längstens alle vier Jahre zur Prüfung des Feuerlöschmittels und des Behälterinnenraumes geöffnet werden.
Ein Feuerlöscher, der noch nie einer Wartung unterzogen wurde, hat einen Herstellervermerk mit der Aufschrift "Werksendkontrolle" oder einen ähnlich lautenden Vermerk. Dieses Datum plus zwei Jahre ergibt den fälligen Wartungszeitpunkt. Wenn der Feuerlöscher bereits von einem Prüfdienst registriert wurde, findet sich eine Prüfplakette auf dem Gerät, auf der, ähnlich wie beim TÜV am Auto, der nächste Fälligkeitstermin angegeben ist.
Da alle Instandhaltungsarbeiten an tragbaren Feuerlöscher nur durch Sachkundige nach DIN 14 406 erfolgen dürfen und die Verwendung von durch Zulassung bestätigten Löschmitteln, Treibmitteln und Ersatzteilen zwingend erforderlich ist, erfolgt diese Prüfung durch eine Spezialfirma aus dem Fachhandel. In Riedelbach wird einmal jährlich eine Prüfung der Feuerlöscher für die Riedelbacher Bürger durchgeführt. Einladungen mit Datum und Ort der Prüfung, werden von dieser Firma kurz vor dem jeweiligen Termin als Postwurfsendung verteilt.
Webmaster
Copyright - Freiwillige Feuerwehr Riedelbach 1934 e.V.